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Anmeldung und Voraussetzungen für die Sachkundeprüfung

Wer zur Sachkundeprüfung zugelassen wird, wie die Anmeldung bei der IHK funktioniert und was am Prüfungstag wichtig ist.

Für die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO gibt es kaum formale Hürden. Trotzdem lohnt es sich, die Anmeldung gut zu planen: Termine sind bei vielen IHKs schnell ausgebucht, und am Prüfungstag müssen ein paar Dinge stimmen. Hier lesen Sie, wer zugelassen wird, wie die Anmeldung funktioniert und was Sie vorbereiten sollten.

Wer darf die Prüfung ablegen?

Für die Zulassung ist weder eine bestimmte Schul- oder Berufsausbildung noch ein Vorbereitungskurs vorgeschrieben. Sie müssen auch nicht bereits im Bewachungsgewerbe arbeiten. Die Prüfung steht damit allen offen, die sich für eine Tätigkeit in der Sicherheitsbranche qualifizieren möchten.

Wichtig sind gute Deutschkenntnisse. Die Prüfung findet auf Deutsch statt, und sowohl die schriftlichen Fragen als auch das mündliche Prüfungsgespräch setzen voraus, dass Sie auch Fachbegriffe aus Gesetzen sicher verstehen. Wer unsicher ist, sollte die Sprache vor der Anmeldung gezielt trainieren.

Bei welcher IHK melde ich mich an?

Sie können die Sachkundeprüfung bei jeder IHK ablegen, die sie anbietet, unabhängig von Ihrem Wohnort. Die Bescheinigung ist bundesweit gültig. Bei der Wahl der IHK spielen vor allem drei Dinge eine Rolle:

  • Termine: Manche IHKs prüfen jeden Monat, andere seltener.
  • Erreichbarkeit: Sie müssen persönlich zur Prüfung erscheinen, beim mündlichen Teil unter Umständen an einem anderen Tag.
  • Gebühren: Jede IHK legt ihre Gebühr selbst fest, siehe Was kostet die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO?

So funktioniert die Anmeldung

  1. IHK und Termin auswählen. Auf der Website der IHK finden Sie die Prüfungstermine für das Bewachungsgewerbe, meist unter Stichworten wie „Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe“ oder „§ 34a GewO“.
  2. Anmelden. Viele IHKs nehmen Anmeldungen nur noch über ein Online-Portal an, andere auch per Formular. Sie geben Ihre persönlichen Daten an und wählen den Termin.
  3. Gebühr bezahlen. Die Prüfungsgebühr wird in der Regel vor der Prüfung fällig. Ohne Zahlung kann die Zulassung verfallen.
  4. Einladung abwarten. Vor dem Termin erhalten Sie eine Einladung mit Ort, Uhrzeit und den Unterlagen, die Sie mitbringen müssen.

Melden Sie sich rechtzeitig an. Gerade in Ballungsräumen sind die Plätze oft Wochen im Voraus vergeben. Planen Sie den Termin so, dass Ihnen bis dahin genug Zeit zum Lernen bleibt. Wer sich unter Zeitdruck anmeldet, riskiert eine teure Wiederholung.

Checkliste für den Prüfungstag

  • Einladung der IHK gelesen und die genannten Unterlagen eingepackt
  • gültiges Ausweisdokument dabei
  • Anreise geplant und Zeitpuffer eingerechnet
  • Schreibzeug, falls in der Einladung gefordert
  • Smartphone aus oder zu Hause gelassen

Welche Hilfsmittel erlaubt sind, regelt jede IHK selbst. Gehen Sie davon aus, dass Sie keine eigenen Unterlagen verwenden dürfen, wenn die Einladung nichts anderes sagt.

Prüfung bestanden: Was dann?

Mit der Bescheinigung der IHK haben Sie die fachliche Voraussetzung für sachkundepflichtige Tätigkeiten erfüllt. Bevor Sie als Wachperson eingesetzt werden, meldet Ihr Arbeitgeber Sie über das Bewacherregister bei der zuständigen Behörde an. Diese prüft Ihre Zuverlässigkeit, unter anderem anhand des Bundeszentralregisters. Die Zuverlässigkeitsprüfung ist keine Voraussetzung für die IHK-Prüfung, entscheidet aber darüber, ob Sie tatsächlich im Bewachungsgewerbe arbeiten dürfen.

Wenn Sie sich angemeldet haben, geht es ans Lernen. Tipps dafür finden Sie im Ratgeber Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Und falls Sie noch nicht sicher sind, ob Sie überhaupt die Sachkundeprüfung brauchen, hilft der Ratgeber Unterrichtung oder Sachkundeprüfung: Was brauche ich?

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