Ablauf der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
Schriftlicher und mündlicher Teil, Fragen, Punkte, Bestehensgrenze und Ergebnis: So läuft die Sachkundeprüfung bei der IHK ab.
Die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) wird vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt. Sie besteht aus zwei Teilen: einem schriftlichen und einem mündlichen. Erst wenn Sie beide Teile bestanden haben, ist die Prüfung insgesamt bestanden. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie die beiden Teile aufgebaut sind, wie bewertet wird und was nach der Prüfung passiert.
Die Prüfung im Überblick
| Schriftlicher Teil | Mündlicher Teil | |
|---|---|---|
| Form | Fragebogen mit Antwortauswahl | Prüfungsgespräch in einer kleinen Gruppe |
| Umfang | 82 Fragen, 120 Punkte | bis zu fünf Personen gleichzeitig, etwa 15 Minuten je Person |
| Dauer | 120 Minuten | je nach Gruppengröße |
| Schwerpunkt | alle neun Sachgebiete | Umgang mit Menschen und Situationen aus dem Bewachungsalltag |
Der schriftliche Teil
Seit dem 1. Juli 2025 wird die schriftliche Prüfung bundesweit nach einem einheitlichen Bewertungssystem durchgeführt. Sie umfasst 82 Fragen aus den neun Sachgebieten der Bewachungsverordnung, für die Sie 120 Minuten Zeit haben. Jede Frage hat vier Antwortmöglichkeiten.
Zwei Arten von Fragen
- Einfachauswahl: Genau eine Antwort ist richtig. Für die richtige Antwort gibt es 1 Punkt.
- Mehrfachauswahl: Genau zwei Antworten sind richtig. Jede richtig gewählte Antwort bringt 1 Punkt, die Frage also höchstens 2 Punkte.
Für falsche Antworten werden keine Punkte abgezogen. Bei Fragen mit Mehrfachauswahl gibt es Teilpunkte: Wer eine der beiden richtigen Antworten findet, erhält immerhin einen Punkt.
Wann ist der schriftliche Teil bestanden?
Bestanden ist, wer mindestens 50 % der möglichen Punkte erreicht, also mindestens 60 von 120 Punkten. Eine Mindestpunktzahl je Sachgebiet gibt es nicht. Schwächen in einem Sachgebiet können Sie also mit guten Ergebnissen in anderen ausgleichen.
Welche Sachgebiete geprüft werden und welche Themen dazugehören, finden Sie in der Übersicht der Themen. Die IHK veröffentlicht nicht, wie viele Fragen auf jedes Sachgebiet entfallen. Nach unserer Einschätzung kommen besonders viele Fragen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Straf- und Strafverfahrensrecht. Den geschätzten Anteil jedes Sachgebiets finden Sie auf den Themenseiten.
Der mündliche Teil
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Teil bestanden hat. Geprüft werden bis zu fünf Personen gleichzeitig, für jede Person sind etwa 15 Minuten vorgesehen. Der Prüfungsausschuss der IHK stellt Fragen und schildert Situationen, auf die Sie reagieren sollen.
Im Mittelpunkt steht der Umgang mit Menschen: Wie sprechen Sie eine Person an, die gegen die Hausordnung verstößt? Wie verhalten Sie sich, wenn ein Gespräch zu eskalieren droht? Daneben können alle anderen Sachgebiete vorkommen, häufig in Form von Fällen aus der Praxis, zum Beispiel zu Notwehr, zum Festnahmerecht nach § 127 der Strafprozessordnung oder zum Hausrecht.
Anders als im schriftlichen Teil kommt es hier nicht nur auf das richtige Ergebnis an. Der Ausschuss achtet auch darauf, ob Sie Ihre Entscheidung begründen, die passende Rechtsgrundlage nennen und ruhig und sachlich auftreten.
Am Prüfungstag
Die IHK schickt Ihnen vor der Prüfung eine Einladung mit Ort, Uhrzeit und den Unterlagen, die Sie mitbringen müssen. Lesen Sie die Einladung sorgfältig, denn die Regeln unterscheiden sich von IHK zu IHK. Ein paar Punkte gelten aber fast überall:
- Sie müssen persönlich erscheinen und sich ausweisen können.
- Planen Sie genug Zeit für die Anreise ein. Wer zu spät kommt, wird unter Umständen nicht mehr zugelassen.
- Rechnen Sie damit, dass keine eigenen Unterlagen erlaubt sind. Maßgeblich ist die Einladung Ihrer IHK.
- Das Smartphone bleibt während der Prüfung ausgeschaltet.
Nach der Prüfung
Wenn Sie beide Teile bestanden haben, erhalten Sie von der IHK eine Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung. Das Ergebnis wird außerdem im Bewacherregister erfasst, über das Bewachungsunternehmen und Behörden die Qualifikation von Wachpersonen prüfen. Die bestandene Sachkundeprüfung ist unbefristet und bundesweit gültig.
Wenn es nicht geklappt hat
Die Sachkundeprüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Haben Sie den schriftlichen Teil bestanden und nur den mündlichen nicht, müssen Sie bei vielen IHKs nur den mündlichen Teil wiederholen. Wie das genau geregelt ist und wie lange ein bestandener schriftlicher Teil anerkannt wird, steht in der Prüfungsordnung Ihrer IHK. Für jede Wiederholung fällt erneut eine Gebühr an, mehr dazu im Ratgeber Was kostet die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO?
Gründliche Vorbereitung lohnt sich also doppelt. Wie Sie dabei am besten vorgehen, lesen Sie im Ratgeber Vorbereitung. Den schriftlichen Teil können Sie mit der Prüfungssimulation unter echten Bedingungen üben.